World's leading manufacturer and supplier of horizontal loading- and unloading systems

Garantiebedingungen

Eine Garantie wird nur gewährt, wenn im Voraus die Zustimmung von Cargo Floor B.V. eingeholt wurde! Beim Anmelden von Garantieansprüchen müssen Sie immer im Voraus ein Garantie-Antragsformular ausfüllen und an Cargo Floor B.V. senden. Das Garantie-Antragsformular finden Sie hier.

Es gelten uneingeschränkt die Garantiebedingungen aus dem letzten schriftlich festgelegten Text der Metaalunie-Bedingungen, die beim Gericht Rotterdam hintergelegt sind. Diese werden Ihnen auf Anfrage zur Verfügung gestellt.

Weiter unten folgt ein kurzer Auszug.

Auf alle von uns gelieferten Materialien, die zum CargoMatic System gehören, gewähren wir eine Garantie für einen Zeitraum von 12 Monaten, der direkt nach der Montage beginnt. Bei Störungen und/oder Fabrikationsfehlern sind wir lediglich dazu angehalten, kostenlos Ersatzteile zur Verfügung zu stellen, vorausgesetzt:

  • Sie sind der erste Besitzer.
  • Das CargoMatic System wurde in Übereinstimmung mit unseren Einbauvorschriften von Ihrem Karosseriebauer eingebaut.
  • Unsere Wartungs- und Bedienungsvorschriften wurden eingehalten.
  • Bei einer Störung wurde der Karosseriebauer oder Cargo Floor umgehend informiert.

Nicht von der Garantie abgedeckt sind:

  • Störungen an oder verursacht durch nicht von Cargo Floor B.V. gelieferte(n) Geräte(n)
  • Störungen verursacht durch inkompetente und / oder unbefugte Personen.
  • Fehler verursacht durch unzureichende Ladungsträger oder Verpackung
  • Ausfälle aufgrund von Verschmutzung und Verstopfungen
  • Ausfälle durch übermäßige Punktbelastung
  • Störungen verursacht durch abnormales Fahrverhalten
  • Fehler verursacht durch das nicht Abstellen der Ladung gegen der Stirnwand und die Verwendung von inkorrekter Ladungssicherung
  • Fehler verursacht durch Be- und Entladen mit einem Gabelstapler, bei dem der Boden gedrückt oder gezogen wurde.
  • Störungen durch Höhenunterschiede, Geschwindigkeitsunterschiede und / oder einen zu großen Abstand zwischen den beiden Boden.
  • Störungen, die durch fehlerhafte Reparaturen oder von Dritten ausgeführte Reparaturen verursacht werden
  • Fehler durch unachtsames Einfahren in der Positionierrahmen.
  • Fehler durch Überbrückung elektrischer Teile
  • Defekte an elektrischen Teilen, infolge von schlechten Anschlüssen und/oder falschen elektrischen Spannungen
  • Verschleißteile, die normalem Verschleiß unterliegen
  • Folgeschäden

Die Garantie verfällt, wenn:

  • Das CargoMatic System für Zwecke verwendet wird, die nicht von Cargo Floor empfohlen wurden
  • Das CargoMatic System nicht richtig installiert ist
  • Ladung transportiert wird, deren Gewicht die gesetzlichen Grenzen oder die Angaben in den Anweisungen von CargoMatic überschreitet
  • Das CargoMatic System nicht auf die richtige Weise von Ihrem Karosseriebauer eingebaut wurde, insofern dies die Funktion des Systems negativ beeinflusst

Cargo Floor garantiert hierbei (ausschließlich für den ersten Eigentümer eines neuen Be- und Entladesystems von CargoMatic, das über die Fabrik oder einen Vertriebshändler angeschafft wurde), dass die elektrischen Komponenten von CargoMatic für einen Zeitraum von einem Jahr ab dem Anschaffungsdatum durch den ersten registrierten Eigentümer frei von Defekten bei den Materialien und der Konstruktion sein werden.

Diese Garantie gilt nicht für normalen Verschleiß oder Schäden durch Wartung oder Hitze und darf nicht als Wartungsvertrag angesehen werden.

Definition von normalem Gebrauch und normaler Wartung:

Unter normalem Gebrauch und normaler Wartung wird das Laden und Entladen von gleichmäßig verteiltem, nicht korrosivem Material verstanden, das gut befestigt und gesichert wird, auf gut instand gehaltenen öffentlichen Straßen und mit einem Fahrzeug transportiert wird, dessen Brutto-Ladegewicht nicht höher als die vom Hersteller angegebene nominale Kapazität ist.

Eventuelle Ersatzansprüche:

Wenn das unter die Garantie fallende Produkt die oben aufgeführten Garantiebedingungen nicht erfüllt, sind die Haftung von Cargo Floor und die Ersatzansprüche des Eigentümers (im Rahmen des Regressrechts) konform diesen Garantierbedingungen auf die Reparatur oder den Austausch des defekten Teils/der defekten Teile an einem von Ihrem Händler oder Cargo Floor genehmigten Ort begrenzt. Dies sind die einzigen Ersatzansprüche, die der Eigentümer in Bezug auf alle vertraglichen Forderungen und alle Forderungen auf der Grundlage von unerlaubten Handlungen gelten machen kann, inklusive der Handlungen, die auf der Risikohaftung im Falle einer unerlaubten Handlung und Fahrlässigkeit basieren. Defekte Teile müssen franko an den Händler gesendet werden, der Kontakt mit Cargo Floor aufnehmen wird.

Abgesehen von den Fällen, die oben ausdrücklich dargelegt werden, gewährt Cargo Floor keinerlei Garantie, 

weder ausdrücklich, stillschweigend oder gesetzlich, und insbesondere keine Garantie in Bezug auf die Eignung für einen bestimmten Zweck oder auf die Marktfähigkeit. Darüber hinaus haftet Cargo Floor nicht für Nebenschäden oder Folgeschäden wie (aber nicht begrenzt auf) den Verlust des Gebrauchs des Produkts, Schäden am Produkt, Abschleppkosten, Anwaltskosten und die möglicherweise Ihnen gegenüber aus anderen Gründen entstehenden Haftungsansprüche.

Haftungsausschluss in Bezug auf unerlaubte Handlungen:

Cargo Floor übernimmt keinerlei Haftung in Bezug auf unerlaubte Handlungen mit Produkten, einschließlich einer eventuellen Haftung auf der Grundlage von Risikohaftung bei unerlaubten Handlungen und Fahrlässigkeit.

Wenn diese Garantie in Konflikt mit den Gesetzen und Vorschriften ist:

Wenn eine Bestimmung in dieser Garantie in Konflikt mit den Gesetzen und Vorschriften in einem bestimmten Rechtsgebiet ist, gilt diese Bestimmung nicht in dem betreffenden Rechtsgebiet, während der Rest der Garantie in Kraft bleibt.